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   FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 5 K 5235/12   

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https://dejure.org/2014,6674
FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 5 K 5235/12 (https://dejure.org/2014,6674)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2014 - 5 K 5235/12 (https://dejure.org/2014,6674)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 5 K 5235/12 (https://dejure.org/2014,6674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Export von Gebrauchsgegenständen als steuerfreie Ausfuhrlieferungen i.R.d. Umsatzsteuererklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreie Ausfuhrlieferungen bei nachträglicher Konkretisierung zunächst nur unzureichender Sammelbezeichnungen bei Export von geringwertigen Gebrauchtgegenständen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreie Ausfuhrlieferungen bei nachträglicher Konkretisierung zunächst nur unzureichender Sammelbezeichnungen bei Export von geringwertigen Gebrauchtgegenständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gelangensbestätigung
    Exportgeschäfte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1045
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 5 K 5235/12
    Folglich kann er bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht erbracht werden (BFH, Urteil vom 28.5.2009 - V R 23/08, BStBl. II 2010, 517).

    Eine solche Korrektur der Buchführung kann dann - wie auch der Belegnachweis - bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht vorgenommen werden (BFH, Urteil vom 28.5.2009 - V R 23/08, BStBl. II 2010, 517).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 5 K 5235/12
    Der Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - hat in seinem Urteil vom 27.9.2007 (C-146/05, Collée, Sammlung der Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union - Slg. - 2007, I-7861, Rn. 33 ff.) ausgeführt, dass der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer es gebiete, dass der Unternehmer nachträgliche Korrekturen in seiner Buchführung vornehmen könne, sofern eine Gefährdung des Steueraufkommens und eine Beeinträchtigung der Steuererhebung ausgeschlossen seien (EuGH, am angegebenen Ort, Rn. 35).
  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 5 K 5235/12
    Folglich kann der Unternehmer die Ausfuhr der Waren auch auf andere Weise nachweisen (siehe Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 1.2.2007 - V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059; Urteil vom 7.12.2006 - V R 52/03, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2007, 420, jeweils zu der vergleichbaren Regelung bei der innergemeinschaftlichen Lieferung; Tehler in Rau/Dürrwächter, UStG, § 6 Rn. 671.2).
  • BFH, 01.02.2007 - V R 41/04

    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 5 K 5235/12
    Folglich kann der Unternehmer die Ausfuhr der Waren auch auf andere Weise nachweisen (siehe Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 1.2.2007 - V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059; Urteil vom 7.12.2006 - V R 52/03, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2007, 420, jeweils zu der vergleichbaren Regelung bei der innergemeinschaftlichen Lieferung; Tehler in Rau/Dürrwächter, UStG, § 6 Rn. 671.2).
  • BFH, 28.08.2014 - V R 16/14

    Anforderung an Buchnachweis

    Demgegenüber gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1045 veröffentlichten Urteil der Klage statt.
  • FG München, 19.09.2016 - 7 K 621/16

    Anpassung einer vom Betriebsprüfer gebildeten Rückstellung für Steuerforderungen

    Soweit die Umsatzsteuerforderung laut Betriebsprüfung auf fehlende Original-Ausfuhrsteuerbescheinigungen gestützt wurde und die Belege im Einspruchsverfahren nachgereicht wurden, ist dies mit den den vorgenannten Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalten nicht vergleichbar, da der Belegnachweis keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist (vgl. FG-Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2014 5 K 5235/12, EFG 2014, 1045).
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